Bürgerinformationssystem der Gemeinde Eitorf Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 05., 06., 09. - 13.12.1996 zur Übertragung der den Gemeinden nach § 5 Abs. 2 und 6 Landesabfallgesetz obliegenden Aufgaben des Einsammelns und Beförderns der Abfälle; hier: Übertragung der Aufgaben auf die AöR